Der heutige Festvortrag von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker hat sich mit dem Fall „Claudia Pechstein gegen die International Skating Union“ befasst und analysiert und diskutiert die institutionellen Probleme, die dem System der Sportschiedsgerichtsbarkeit innewohnen. Professor Walker hat zunächst einen Überblick über das System der Sportschiedsgerichtsbarkeit gegeben und dann den Fall „Claudia Pechstein gegen ISU“ detailliert vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat er kritisch die Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in derselben Sache analysiert. Die Olympischen Spiele in Tokio im Sommer 2020 wurden wegen der weltweiten Ausbreitung der Corona-Infektion verschoben und im Sommer 2021 erfolgreich nachgeholt, wenn auch ohne Zuschauer. Einerseits sind Sportereignisse für unsere Gesellschaft von entscheidender Bedeutung, andererseits wird es mit zunehmender Kommerzialisierung des Sports immer wichtiger, die Gesundheit der Sportler zu erhalten und zu fördern. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit ist ein Mittel zur Beilegung einer Vielzahl von Sportstreitigkeiten und, wie Prof. Ian Forrester hervorgehoben hat, eine spezialisierte, schnelle und einfache Streitbeilegungsinstanz, die nicht von nationalen Gerichten bereitgestellt werden kann, und es ist unbestreitbar, dass sie bei internationalen Sportwettbewerben weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird. Mit der zunehmenden Kommerzialisierung des Sports ist es jedoch auch notwendig, den Menschenrechten der Athleten immer mehr Aufmerksamkeit zu schenken, und der Fall Claudia Pechstein wirft für uns als Juristen erneut die Frage nach den Menschenrechten der Athleten auf. Vielen Dank, dass Sie aus der ganzen Welt an diesem Online-Symposium teilgenommen haben!

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  • Masahisa Deguchi

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Der heutige Festvortrag von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker hat sich mit dem Fall „Claudia Pechstein gegen die International Skating Union“ befasst und analysiert und diskutiert die institutionellen Probleme, die dem System der Sportschiedsgerichtsbarkeit innewohnen. Professor Walker hat zunächst einen Überblick über das System der Sportschiedsgerichtsbarkeit gegeben und dann den Fall „Claudia Pechstein gegen ISU“ detailliert vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat er kritisch die Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in derselben Sache analysiert. Die Olympischen Spiele in Tokio im Sommer 2020 wurden wegen der weltweiten Ausbreitung der Corona-Infektion verschoben und im Sommer 2021 erfolgreich nachgeholt, wenn auch ohne Zuschauer. Einerseits sind Sportereignisse für unsere Gesellschaft von entscheidender Bedeutung, andererseits wird es mit zunehmender Kommerzialisierung des Sports immer wichtiger, die Gesundheit der Sportler zu erhalten und zu fördern. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit ist ein Mittel zur Beilegung einer Vielzahl von Sportstreitigkeiten und, wie Prof. Ian Forrester hervorgehoben hat, eine spezialisierte, schnelle und einfache Streitbeilegungsinstanz, die nicht von nationalen Gerichten bereitgestellt werden kann, und es ist unbestreitbar, dass sie bei internationalen Sportwettbewerben weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird. Mit der zunehmenden Kommerzialisierung des Sports ist es jedoch auch notwendig, den Menschenrechten der Athleten immer mehr Aufmerksamkeit zu schenken, und der Fall Claudia Pechstein wirft für uns als Juristen erneut die Frage nach den Menschenrechten der Athleten auf. Vielen Dank, dass Sie aus der ganzen Welt an diesem Online-Symposium teilgenommen haben!