Staatliche Zwangsvollstreckung ist Ausübung öffentlicher Gewalt. Aus der deutschen Verfassung (Art. 19 Abs. 4 GG) ergibt sich, dass jeder die Möglichkeit haben muss, bei einer Verletzung durch öffentliche Gewalt gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Daraus und aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wird das Recht auf effektiven Rechtsschutz abgeleitet. Darauf können sich alle Beteiligten an der Zwangsvollstreckung berufen. Dazu gehören der Vollstreckungsschuldner, der Vollstreckungsgläubiger und betroffene Dritte.

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Effektiver Rechtsschutz in der Zwangsvollstreckung nach deutschem Recht

  • Wolf-Dietrich Walker

摘要

Staatliche Zwangsvollstreckung ist Ausübung öffentlicher Gewalt. Aus der deutschen Verfassung (Art. 19 Abs. 4 GG) ergibt sich, dass jeder die Möglichkeit haben muss, bei einer Verletzung durch öffentliche Gewalt gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Daraus und aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wird das Recht auf effektiven Rechtsschutz abgeleitet. Darauf können sich alle Beteiligten an der Zwangsvollstreckung berufen. Dazu gehören der Vollstreckungsschuldner, der Vollstreckungsgläubiger und betroffene Dritte.