Abschließende Stellungnahme
摘要
Mein herzlicher Dank gilt allen Teilnehmern dieses Symposiums, vor allem aber denjenigen, die mit schriftlichen und mündlichen Beiträgen und Ergänzungen viele angesprochene Aspekte bereichert haben. Am stärksten hat mich der mehrfach angesprochene Gedankengang beschäftigt und beeindruckt, dass ein künftiger digitaler Zivilprozess technisch gut ausgerüstete und technikaffine Parteien verlangt. Es kann hier die große Gefahr einer digitalen Kluft entstehen, die vor allem ältere Menschen ausgrenzt, die keinen Computer besitzen oder nicht mit moderner Technik zurechtkommen. Zur Lösung dieses Problems werden wir zunächst anstreben müssen, dass jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt technisch gut gerüstet sind. Sodann wird es einer Lösung bedürfen, dass ohne anwaltliche Begleitung und Vertretung ein digitaler Zivilprozess nicht durchzuführen ist. Das ist aus deutscher Sicht kein schwerwiegendes Problem, weil der Anwaltszwang garantiert, dass alle Verfahren vom Landgericht über das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof anwaltlich betreut werden. Selbst vor den Amtsgerichten treten die Parteien in der großen Mehrzahl der Fälle mit Anwalt auf. Es wird also nur einer Regelung bei den Amtsgerichten bedürfen, dass der Richter einer anwaltlich nicht vertretenen Partei ohne Computerzugang einen Anwalt von Amts wegen zur Seite zu stellen hat. In Japan ist dieses Problem heikler, weil es dort vor allen Zivilgerichten bis hinauf zum Obersten Gerichtshof keinen Anwaltszwang gibt. Das Problem ist derzeit ungelöst. Es wird auch hier einer Norm bedürfen, die der Partei ohne Computerzugang eine Unterstützung zur Seite stellt.