Seit mehreren Jahren habe ich geplant, Herrn Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Juristischen Fakultät der Universität Gießen für das WS 2021/2022 als Gastprofessor an der Juristischen Fakultät der Ritsumeikan-Universität einzuladen und ein internationales Symposium zum deutschen Zwangsvollstreckungsrecht und zur Sportschiedsgerichtsbarkeit (Dieses Thema wird im Folgenden Teil 2. behandelt) durchzuführen. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker hat gemeinsam mit Prof. Dr. Hans Brox, einem im Jahr 2009 verstorbenen ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, ein bekanntes Lehrbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht (12. Auflage 2021) verfasst. Gelegentlich haben wir die Möglichkeit, uns auf internationalen Konferenzen zum Zivilprozessrecht in Deutschland, der Schweiz und Österreich usw. auszutauschen. In Japan besteht neulich unter anderem ein großes Interesse an der Reform des deutschen Vermögensoffenbarungsverfahrens, das in die Debatte über die Änderung des japanischen Zivilvollstreckungsgesetzes eingeflossen ist. Das heißt, sowohl in Japan als auch in Deutschland funktioniert die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen kaum, und der Schwerpunkt lag vor allem auf der Frage, wie man das Vermögen des Schuldners, d. h. Bankkonten, Immobilien, Finanzanlagen, Autos usw., effektiv ermitteln kann. Da eine Immobilie meistens von einer Bank mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist und der einzige wirksame Vollstreckungsgegenstand für den Gläubiger eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner ist, stellte sich die Frage, ob die Vollstreckung der Forderung durch das Vollstreckungsgericht (in Japan wird sie tatsächlich durch den Gerichtssekretär durchgeführt) oder durch den Rechtspfleger wie in Deutschland oder durch Gerichtsvollzieher als Pilotprojekt durchgeführt werden sollte. Auch in der gesetzgeberischen Debatte wird zunehmend die Frage diskutiert, ob die Gerichtsvollzieher die gleiche juristische Ausbildung wie die Rechtspfleger in Deutschland erhalten sollen, wie dies in einem Pilotprojekt in Deutschland geschieht, und ob sie selbst mit der Vollstreckung von Forderungen betraut werden sollen, oder ob wie in Frankreich Huissier de justice mit dieser Aufgabe betraut werden sollen. Natürlich handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung um eine Ausübung öffentlicher Gewalt, die einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte des Schuldners darstellt, und es sind noch verfassungstheoretische Fragen zu klären, bevor eine Privatperson eine Pfändung in einer Wohnung durchführen oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Schuldner einleiten kann. In diesem Vortrag haben wir Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker als Hauptredner eingeladen, und von japanischer Seite haben Zivilrechtler und Praktiker mit profunden Kenntnissen der Zwangsvollstreckung in Deutschland Kommentare abgegeben und Fragen gestellt, was zu einer sinnvollen Diskussion über die ideale Form des effektiven Rechtsschutzes in der deutschen und der japanischen Zwangsvollstreckung führte. Die Diskussion ist ziemlich fruchtbar gewesen. Wir möchten allen Teilnehmern dieses internationalen Symposiums unseren aufrichtigen Dank aussprechen. Leider war es aufgrund der Ausbreitung der Corona Pandemie zwar nicht möglich, das internationale Symposium in Präsenz abzuhalten. Wir freuen uns jedoch sehr, dass wir diese beiden internationalen Symposien mit Hilfe von Prof. Walker online organisieren konnten.

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Eröffnungsrede

  • Masahisa Deguchi

摘要

Seit mehreren Jahren habe ich geplant, Herrn Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Juristischen Fakultät der Universität Gießen für das WS 2021/2022 als Gastprofessor an der Juristischen Fakultät der Ritsumeikan-Universität einzuladen und ein internationales Symposium zum deutschen Zwangsvollstreckungsrecht und zur Sportschiedsgerichtsbarkeit (Dieses Thema wird im Folgenden Teil 2. behandelt) durchzuführen. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker hat gemeinsam mit Prof. Dr. Hans Brox, einem im Jahr 2009 verstorbenen ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, ein bekanntes Lehrbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht (12. Auflage 2021) verfasst. Gelegentlich haben wir die Möglichkeit, uns auf internationalen Konferenzen zum Zivilprozessrecht in Deutschland, der Schweiz und Österreich usw. auszutauschen. In Japan besteht neulich unter anderem ein großes Interesse an der Reform des deutschen Vermögensoffenbarungsverfahrens, das in die Debatte über die Änderung des japanischen Zivilvollstreckungsgesetzes eingeflossen ist. Das heißt, sowohl in Japan als auch in Deutschland funktioniert die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen kaum, und der Schwerpunkt lag vor allem auf der Frage, wie man das Vermögen des Schuldners, d. h. Bankkonten, Immobilien, Finanzanlagen, Autos usw., effektiv ermitteln kann. Da eine Immobilie meistens von einer Bank mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist und der einzige wirksame Vollstreckungsgegenstand für den Gläubiger eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner ist, stellte sich die Frage, ob die Vollstreckung der Forderung durch das Vollstreckungsgericht (in Japan wird sie tatsächlich durch den Gerichtssekretär durchgeführt) oder durch den Rechtspfleger wie in Deutschland oder durch Gerichtsvollzieher als Pilotprojekt durchgeführt werden sollte. Auch in der gesetzgeberischen Debatte wird zunehmend die Frage diskutiert, ob die Gerichtsvollzieher die gleiche juristische Ausbildung wie die Rechtspfleger in Deutschland erhalten sollen, wie dies in einem Pilotprojekt in Deutschland geschieht, und ob sie selbst mit der Vollstreckung von Forderungen betraut werden sollen, oder ob wie in Frankreich Huissier de justice mit dieser Aufgabe betraut werden sollen. Natürlich handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung um eine Ausübung öffentlicher Gewalt, die einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte des Schuldners darstellt, und es sind noch verfassungstheoretische Fragen zu klären, bevor eine Privatperson eine Pfändung in einer Wohnung durchführen oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Schuldner einleiten kann. In diesem Vortrag haben wir Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker als Hauptredner eingeladen, und von japanischer Seite haben Zivilrechtler und Praktiker mit profunden Kenntnissen der Zwangsvollstreckung in Deutschland Kommentare abgegeben und Fragen gestellt, was zu einer sinnvollen Diskussion über die ideale Form des effektiven Rechtsschutzes in der deutschen und der japanischen Zwangsvollstreckung führte. Die Diskussion ist ziemlich fruchtbar gewesen. Wir möchten allen Teilnehmern dieses internationalen Symposiums unseren aufrichtigen Dank aussprechen. Leider war es aufgrund der Ausbreitung der Corona Pandemie zwar nicht möglich, das internationale Symposium in Präsenz abzuhalten. Wir freuen uns jedoch sehr, dass wir diese beiden internationalen Symposien mit Hilfe von Prof. Walker online organisieren konnten.