§ 7 Die Natur als Eigentümerin – Anthropozäne Eigentumsordnung und konviviales Nachhaltigkeitsprinzip
摘要
Im Anthropozän sind die Menschen – genauer: die Menschen des Globalen Nordens – selbst zu einer Naturgewalt geworden. Das exponentielle Artensterben, die dynamische Klimakatastrophe und die globale Vermüllung sind der sichtbarste Ausdruck dieser anthropozänen Entwicklung. Für die besondere Dynamik dieser Entwicklung ist vor allem auch die Eigentumsordnung der Gesellschaften des Globalen Nordens verantwortlich. Die Unterwerfung der Natur kommt in dem eigentumsrechtlichen Grundsatz „Natur hat man zu haben“ zum Ausdruck. Deshalb ist es an der Zeit, eine anthropozäne Eigentumsordnung zu entwickeln, in der die Natur eine Eigentümerin ist.