§ 6 Das Unternehmen gehört sich selbst – die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
摘要
Auf Initiative der Stiftung „Verantwortungseigentum“ legte eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern im Jahr 2020 den ersten Entwurf für eine Ergänzung des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Sie enthielt Bestimmungen für eine Variante dieser Rechtsform, die zunächst nach dem Namen der Stiftung „GmbH in Verantwortungseigentum“ heißen sollte. Mit ihr wollte die Arbeitsgruppe den passenden Rahmen für die Tätigkeit von Unternehmern schaffen, denen es statt um die Maximierung des eigenen Profits allein um den Erhalt eines leistungsfähigen Unternehmens geht. Diese dem Credo der Nachhaltigkeit folgende Zielsetzung verleiht der Arbeit der Gesellschafter aus Sicht der Arbeitsgruppe einen treuhänderischen Charakter: Sie wollten das Unternehmen nicht im eigenen finanziellen Interesse, sondern für die Mitarbeiter und die kommenden Unternehmergenerationen führen. Einen gesetzlichen Ausdruck sollte dies darin finden, dass den Gesellschaftern ungeachtet ihrer Leitungsmacht der Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen und den Unternehmensgewinn versagt bleibt. Umsetzbar ist ein solches Konzept schon nach geltendem Recht, wenn man sich des Instituts der Stiftung bedient. Dieser Weg erschien den Mitgliedern der Arbeitsgruppe aber deshalb schwergängig, weil Stiftungen nicht auf eine Unternehmensträgerschaft angelegt und in ihrer Leitung weniger flexibel als eine GmbH seien. Wo sie doch als Unternehmensträger eingesetzt werden, seien die Konstruktionen zu schwierig und ihre Errichtung zu kostenintensiv, als dass sie sich für mittelständische Unternehmen oder gar für start ups eigneten.