§ 2 Vom geteilten Eigentum zum einheitlichen Eigentumsbegriff
摘要
Der § 903 BGB zugrunde liegende Eigentumsbegriff ist eine durch verschiedene historische Entwicklungen geprägte und gewachsene Erscheinung. Wenn in jüngerer Zeit dessen inhaltlicher Zuschnitt und insbesondere die Privatnützigkeit des Eigentums selbst wieder kritisch hinterfragt wird, was mitunter in ideologischen Auseinandersetzungen mündet, darf bei dieser Diskussion die historische Begriffsgenese nicht außer Acht bleiben. Von Interesse soll im Folgenden deswegen zum einen die Entwicklung vom „geteilten Eigentum“ zum einheitlichen Eigentumsverständnis des Bürgerlichen Gesetzbuches sein. Zum anderen soll in den Blick genommen werden, ob und inwieweit sich im modernen deutschen Sachenrecht Rudimente der eigentlich überwunden geglaubten Lehre vom geteilten Eigentum finden lassen. Der heutige Eigentumsbegriff ist dabei in den Vorentwürfen zum Bürgerlichen Gesetzbuch Gegenstand ausführlicher Diskussion gewesen, sodass die damaligen Gedankengänge hinsichtlich seiner Berechtigung weiter als wertvolle Erkenntnisquelle gelten können.