Digitale Geschäftsmodelle stellen häufig nicht primär deswegen eine große Herausforderung an die Rechtsordnung dar, weil dafür neue rechtsdogmatische Grundlagen erforderlich wären, sondern weil dabei oft die Feststellung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Rechtsdurchsetzung erschwert werden. Kennzeichen digitaler Geschäftsmodelle des 21. Jahrhunderts sind neben Netzwerk- und Lock-in- Effekten auch die Generierung von Größenvorteilen und die Komplementarität verschiedener Produkte. Ein Auslangen ohne technisches Know-how ist immer schwerer vorstellbar. Das individuelle Verhalten der Kunden:innen verliert zusehends an Bedeutung und weicht sogenannten „buy till you die Modellen“, die mit den digitalen Persönlichkeitsprofilen der Konsumenten:innen jonglieren. Gefahrenquellen wie der Verbraucherdatenhandel sowie die Drittfinanzierung vermeintlicher gratis Apps und die algorithmische Konsumentenprofilierung durch KI setzen der Privatautonomie, als ein dem Zivilrecht immanentes Prinzip, Grenzen. Zur rechtlichen Beurteilung digitaler Geschäftsmodelle wird das grds technikneutrale ABGB auf nationaler Ebene durch zahlreiche Spezialgesetze ergänzt. Zudem geht die Schaffung des Verbrauchergewährleistungsgesetzes einer Reihe von unionsrechtlichen Neuerungen, wie dem „Digital Services Act“ voraus, die Europa aus juristischer Sicht fit für das digitale Zeitalter machen sollen. Auf der einen Seite soll Privatautonomie, als zentrales Grundelement unserer rechtlichen Werteordnung sowie als Motor wirtschaftlicher Innovationen, möglichst weitgehend erhalten, auf der anderen Seite muss die Funktionalität der Rechtsordnung durch maßvolle Adaptierungen und unter Umständen auch Eingriffe in die Privatautonomie sichergestellt werden. Ohne Zweifel verursachen die fungiblen Veränderungen im Tatsächlichen weiteren rechtlichen Handlungsbedarf.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Grenzen der Privatautonomie bei digitalen Geschäftsmodellen

  • Michael Ganner,
  • Maria-Kristina Steiner

摘要

Digitale Geschäftsmodelle stellen häufig nicht primär deswegen eine große Herausforderung an die Rechtsordnung dar, weil dafür neue rechtsdogmatische Grundlagen erforderlich wären, sondern weil dabei oft die Feststellung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Rechtsdurchsetzung erschwert werden. Kennzeichen digitaler Geschäftsmodelle des 21. Jahrhunderts sind neben Netzwerk- und Lock-in- Effekten auch die Generierung von Größenvorteilen und die Komplementarität verschiedener Produkte. Ein Auslangen ohne technisches Know-how ist immer schwerer vorstellbar. Das individuelle Verhalten der Kunden:innen verliert zusehends an Bedeutung und weicht sogenannten „buy till you die Modellen“, die mit den digitalen Persönlichkeitsprofilen der Konsumenten:innen jonglieren. Gefahrenquellen wie der Verbraucherdatenhandel sowie die Drittfinanzierung vermeintlicher gratis Apps und die algorithmische Konsumentenprofilierung durch KI setzen der Privatautonomie, als ein dem Zivilrecht immanentes Prinzip, Grenzen. Zur rechtlichen Beurteilung digitaler Geschäftsmodelle wird das grds technikneutrale ABGB auf nationaler Ebene durch zahlreiche Spezialgesetze ergänzt. Zudem geht die Schaffung des Verbrauchergewährleistungsgesetzes einer Reihe von unionsrechtlichen Neuerungen, wie dem „Digital Services Act“ voraus, die Europa aus juristischer Sicht fit für das digitale Zeitalter machen sollen. Auf der einen Seite soll Privatautonomie, als zentrales Grundelement unserer rechtlichen Werteordnung sowie als Motor wirtschaftlicher Innovationen, möglichst weitgehend erhalten, auf der anderen Seite muss die Funktionalität der Rechtsordnung durch maßvolle Adaptierungen und unter Umständen auch Eingriffe in die Privatautonomie sichergestellt werden. Ohne Zweifel verursachen die fungiblen Veränderungen im Tatsächlichen weiteren rechtlichen Handlungsbedarf.