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Kapitel 7 – Bescheinigung nach § 1358 Abs. 4 BGB n. F.

  • Anna Theresa Eschbaumer

摘要

I. R. d. Gesundheitssorge wird der vertretende Ehegatte das Vertretungsrecht ggf. über einen längeren Zeitraum hinweg gegenüber diversen Ärzten und Einrichtungen ausüben. § 1358 Abs. 4 BGB n. F. enthält Vorgaben zur Dokumentation des Vertretungsrechts. Über die Regelungen soll mit dem Erstgebrauch der Fristbeginn festgelegt und dem vertretenden Ehegatten zur Gewährleistung der Praktikabilität des Ehegattenvertretungsrechts im Rechtsverkehr ein Nachweis seiner Handlungsbefugnisse an die Hand gegeben werden – dadurch soll Rechtssicherheit geschaffen werden.