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Kapitel 11 – Schlussbetrachtung

  • Anna Theresa Eschbaumer

摘要

Für den Fall der Aufrechterhaltung des gesetzlichen Ehegattenvertretungsrechts ist eine Novellierung des § 1358 BGB n. F. angezeigt. Vorzugswürdiger ist jedoch die vollständige Aufhebung der Vorschrift.