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„Hirntod“ – irreversibler Hirnfunktionsausfall

  • Frank Erbguth

摘要

Die Debatte um den Hirntod als eine Todesart des Menschen flammt immer wieder auf, meist im Zusammenhang mit Fragen der Organspende. 2022 wurde die 5. Fortschreibung der Verfahrensrichtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) publiziert, die – wie schon erstmals ihre Vorgängerversion 2015 – nicht mehr vom „Hirntod“, sondern vom „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ (IHA) spricht. Während die prozeduralen Aspekte der Hirntodfeststellung „rein medizinisch“ beantwortet werden können, bedarf die Frage, ob der Mensch nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls „wirklich“ als tot zu betrachten sei, auch einer anthropologischen Antwort. Insofern ist die ethische Einordnung des Hirntodes als Konzept eine Frage der Konvention. Die Argumente in diesem Diskurs wurden in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats 2015 ausführlich verhandelt. Am Ende wurde das bisher gültige Hirntodkonzept mehrheitlich als akzeptabel erachtet. Neue ethische Herausforderungen ergeben sich aus der Zunahme von Therapiebegrenzungen bei schweren Gehirnschädigungen, die dazu führen, dass das Hirntodstadium oft gar nicht mehr erreicht wird. Dies wirft auch die Frage auf, inwieweit ein mehrere Minuten anhaltender Herzkreislaufstillstand z. B. nach einem Therapieabbruch mit dann angenommenem Hirntod als Todeskriterium gelten kann, wie es in der Schweiz und Österreich bei Organentnahmen der Fall ist („controlled Donation after Circulatory Determination of death“, cDCD).