In der privaten Unfallversicherung (PUV) können sich Einzelpersonen oder definierte Gruppen von Personen, wie Ärzte oder Angehörige von Vereinen, oder andere Interessengruppen freiwillig vor bestimmten finanziellen Konsequenzen („Personenschäden“) eines Unfalls versichern. Bei einem dauerhaften Gesundheitsschaden erbringt die PUV (überwiegend) Geldleistungen (als Invaliditätsentschädigung), weshalb man diese Versicherungsart als Summenversicherung und teilweise auch Schadensversicherung bezeichnet. Der private Versicherungsträger kann in verschiedenen Rechtsformen, wie einer Aktiengesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) etc., auftreten. Über die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird der Versicherungsschutz vertraglich geregelt. Der Augenarzt hat als Sachverständiger zu allererst zu prüfen, ob das angeschuldigte (Unfall-)Ereignis den Gesundheitsschaden am Auge mit hoher Wahrscheinlichkeit verursacht hat. Nur dann sind resultierende unfallbedingte Funktionseinbußen nach der vereinbarten Gliedertaxe zu bemessen. Dabei sind ggf. Besonderheiten wie die Mitwirkungsregelung nach vorausgegangenen refraktiv-chirurgischen Eingriffen wie der LASIK oder aktualisierte Bemessungsempfehlungen bei prätraumatisch implantierter Kunstlinse (Pseudophakie) zu beachten.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Private Unfallversicherung

  • Frank Tost,
  • Gerold Kolling,
  • Bernhard Lachenmayr

摘要

In der privaten Unfallversicherung (PUV) können sich Einzelpersonen oder definierte Gruppen von Personen, wie Ärzte oder Angehörige von Vereinen, oder andere Interessengruppen freiwillig vor bestimmten finanziellen Konsequenzen („Personenschäden“) eines Unfalls versichern. Bei einem dauerhaften Gesundheitsschaden erbringt die PUV (überwiegend) Geldleistungen (als Invaliditätsentschädigung), weshalb man diese Versicherungsart als Summenversicherung und teilweise auch Schadensversicherung bezeichnet. Der private Versicherungsträger kann in verschiedenen Rechtsformen, wie einer Aktiengesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) etc., auftreten. Über die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird der Versicherungsschutz vertraglich geregelt. Der Augenarzt hat als Sachverständiger zu allererst zu prüfen, ob das angeschuldigte (Unfall-)Ereignis den Gesundheitsschaden am Auge mit hoher Wahrscheinlichkeit verursacht hat. Nur dann sind resultierende unfallbedingte Funktionseinbußen nach der vereinbarten Gliedertaxe zu bemessen. Dabei sind ggf. Besonderheiten wie die Mitwirkungsregelung nach vorausgegangenen refraktiv-chirurgischen Eingriffen wie der LASIK oder aktualisierte Bemessungsempfehlungen bei prätraumatisch implantierter Kunstlinse (Pseudophakie) zu beachten.