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Justizvollzugskrankenhäuser in Deutschland

  • Jochen Woltmann

摘要

Justizvollzugskrankenhäuser (JVK) sind Einrichtungen, die sich ausschließlich um die Versorgung Inhaftierter (teils auch Sicherungsverwahrter), kümmern und auf Landesebene organisiert sind. Die Verantwortung und Leitung durch die Justizministerien ist durchaus umstritten, so finden sich immer wieder Überlegungen und Anstöße, die medizinische Versorgung den Gesundheitsministerien zu unterstellen (u. a. Stöver 2013). Die Finanzierung wird vollständig von den Ländern übernommen, da der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung während der Haft ruht (§ 16 I Nr. 4 SGB V). Nachteil dieses Modells ist, dass bei Haftentlassungen oder Haftunterbrechungen im Rahmen schwerer Erkrankungen ohne gültige Krankenversicherung es zu Brüchen in der Anschlussversorgung kommen kann, weil beispielsweise Krankenkassen auf ein persönliches Erscheinen pochen, bevor die Versicherung wieder in Kraft tritt. Ansätze, diese Problematik durch Gesetzesänderungen zu entschärfen, sind bisher gescheitert (pers. Mitteilung). Ideal wäre eine automatische Pflichtversicherung z. B. in einer gesetzlichen Krankenkasse (s. dazu auch Kap.  11 ).