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Stellung und Aufgaben des Anstaltsarztes

  • Karlheinz Keppler

摘要

Für die Gesundheit aller Inhaftierten und die medizinische Versorgung in der Institution Justizvollzug ist allein der Anstaltsarzt zuständig und verantwortlich. Ihm gegenüber ist der Anstaltsleiter fachlich nicht weisungsbefugt. Regelungen zur Gesundheitsfürsorge enthalten die einzelnen Strafvollzugsgesetze. Die in den einzelnen Ländern geltenden Vorschriften sind darüber hinaus entweder in einer „Dienstordnung Gesundheit“ (DOG) oder in einem vergleichbaren Regelwerk oder in Einzelerlassen zusammengestellt. Zu den einzelnen Paragrafen sind außerdem Verwaltungsvorschriften (VV) erlassen worden, die für die Vollzugsbehörde bindend sind, die Paragrafen der Gesetze näher erläutern und die praktische Handhabung festschreiben.