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Einführung in die Gefängnismedizin

  • Karlheinz Keppler

摘要

Für die Gesundheit aller Inhaftierten und die medizinische Versorgung in der Institution Justizvollzugsanstalt (JVA) ist allein der Anstaltsarzt zuständig und verantwortlich. Ihm gegenüber ist der Anstaltsleiter fachlich nicht weisungsbefugt. Regelungen zur Gesundheitsfürsorge enthalten die Strafvollzugsgesetze. Die in den einzelnen Ländern geltenden Vorschriften sind entweder in einer „Dienstordnung Gesundheit“ oder in einem vergleichbaren Regelwerk oder in Einzelerlassen zusammengestellt. Grundsätzliche Orientierungspunkte für den Anstaltsarzt bieten die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) formulierte Äquivalenzprinzip (vgl. dazu Kap.  1 und Kap.  2 ).