Die gesundheitliche Versorgung im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug
摘要
In Österreich ist der Straf- und Maßnahmenvollzug Bundessache hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung. Die medizinische und pflegerische Versorgung der Insassen erfolgt in 28 Anstalten, die als landesgerichtliche Gefangenenhäuser, Strafhäuser, Sonderanstalten oder forensisch-therapeutische Zentren geführt werden. Kann eine adäquate Versorgung dort nicht sichergestellt werden, trifft öffentliche Krankenanstalten eine Aufnahmepflicht. Die Kosten trägt der Bund. Dies gilt auch im Fall von Ausführungen in Spitäler, zu Ambulatorien oder zu niedergelassenen Ärzten.