Vorrang des Unionsrechts
摘要
Dem unmittelbar anwendbaren Unions-recht kommt gegenüber dem nationalen Recht kein Geltungsvorrang, sondern lediglich ein Anwendungsvorrang zu. Das mit Unionsrecht kollidierende nationale Recht ist also nicht etwa unwirksam, sondern darf lediglich im konkreten Fall nicht angewendet werden. Bei einer direkten Kollision zwischen Strafrecht und Unionsrecht bewirkt diese Vorrangregel eine Neutralisierung der betroffenen Sanktions-vorschrift. Die Neutrali-sierungswirkung schlägt sich strafrechts-dogmatisch in einem Tatbestandsausschluss nieder. Das BVerfG bestätigt den uneingeschränkten Vorrang des Unions-rechts gegenüber deutschem Gesetzes-recht, relativiert das Vorrangprinzip jedoch, wenn die Vereinbarkeit von sekundärem Unionsrecht mit nationalem Verf-assungsrecht in Frage steht. Beide Senate des BVerfG haben ihre Position inzwischen neu justiert, indem sie im Anwendungsbereich vollharmonisierter Rechtsbereiche grund-sätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unions- grundrechte als Prüfungsmaßstab heranziehen.