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EU-Mitgliedstaaten im Netzwerk globaler, europäischer oder bilateraler Kooperation in Strafsachen

  • Bernd Hecker

摘要

Die EU-Mitgliedstaaten sind in ein komplexes Netzwerk weltweiter, europäischer und zwischenstaatlicher Kooperationssysteme eingebunden, die sich die internationale Zu-sammenarbeit in Straf-sachen zu einem Teil ihrer Aufgabengebiete gemacht haben. Diese Kooperationsformen können auf rein informeller politischer Zusammenarbeit der beteiligten Staaten beruhen, auf völker-rechtlich nicht ver-pflichtenden Zu-sammenschlüssen nationaler Behörden, aber auch auf völker-rechtlichen Abkommen, die zur Gründung inter-nationaler Organi-sationen geführt haben. Zu den Institutionen, die im Bereich der internationalen Kriminalitätsbekämpfung und Strafrechtspflege global tätig werden, gehören die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol), die Vereinten Nationen (UN), die Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und die Gipfeltreffen der G7-Staaten. Auf europäischer Ebene ist die Strafrechtsentwicklung maßgeblich durch die Aktivitäten des Europa-rates geprägt worden. Daneben spielen auch die Nordische Passunion und die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) eine gewisse Rolle. Die intensivste Form internationaler Zu-sammenarbeit in Strafsachen findet unter dem Dach der Euro-päischen Union statt, nachdem deren ehemalige 3. Säule (PJZS) durch den Reformvertrag von Lissabon in den einheitlichen Rahmen des Unionsrechts überführt worden ist. Zum Netzwerk justi-zieller und polizeilicher Zusammenarbeit in Strafsachen gehören aber nicht zuletzt auch bilaterale Koope-rationsformen zwischen den EU-Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittstaaten.