Strafrechtlicher Schutz der EU-Finanzinteressen
摘要
Der EU-Finanzhaushalt bildet eine attraktive Zielscheibe für eine facettenreiche Vielzahl betrügerischer Praktiken, welche letztlich darauf abzielen, das Finanzaufkommen der Union zu schmälern. Dabei sind auf der Einnahmenseite insbesondere die Zölle und Mehrwertsteuereinnahmen, auf der Ausgabenseite vor allem die Aufwendungen für die Agrar- und Strukturpolitik (Subventionen, Erstattungen) betroffen. Die zum Nachteil des EU-Finanzhaushalts begangenen Betrugs-, Steuer und Zolldelikte stellen typische Erscheinungsformen der – auch organisierten – Wirtschaftskriminalität dar. Der Schutz der EU-Finanzinteressen steht daher seit Jahrzehnten im Zentrum der strafrechtsrelevanten Aktivitäten auf Unionsebene. Am 5.7.2017 wurde die RL (EU) 2017/1371 des EP und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-RL) verabschiedet, die am 17.8.2017 in Kraft trat. Die PIF-RL legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest, die zu Lasten der Einnahmen- und Ausgabenseite und der Vermögenswerte des Gesamthaushalts sowie des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems begangen werden. Sie steht in einem engen funktionalen Zusammenhang mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), die neben den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten – für die Verfolgung der „PIF-Delikte“ zuständig ist.