Das „moralische Verhältniß der Herzen“. Zur Moralisierung und Ethisierung des Rechts in den Ehelehren der deutschen Spätaufklärung
摘要
Das kontraktualistische Paradigma der neuzeitlichen Staatstheorie wird als Prinzip der Herrschaftsbegründung im frühaufklärerischen Naturrecht konsequenter Weise auch auf die Institution der Ehe als vorstaatlicher Vergemeinschaftung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts angewendet. Danach beruht die Ehe auf der Schließung eines Vertrags zwischen den als Gleiche auftretenden Willenssubjekten. Diese Begründungsfigur löst die aristotelische Konzeption des oikos als Herrschaftsverband von der Natur nach Ungleichen, die darum in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen, ab, indem sie die innere Verfasstheit auch dieser Gemeinschaft als Verhältnis von Gleichen bestimmt.