Zusammenfassung
摘要
Kant thematisiert nicht mehr die Übereinstimmung von äußerer Wirklichkeit und subjektivem Erkennen, sondern das Verhältnis des inneren Sinnes zu den Vorstellungen des Verstandes. Das Problem der Korrespondenztheorie, also das Verhältnis von Außenwelt und Erkenntnis, ersetzt Kant durch das Verhältnis von Selbstbewusstsein zu Objektbewusstsein. Da das Ich der Träger aller Bewusstseinsinhalte ist, verlagert Kant den Erkenntnisgegenstand in das Reich der Subjektivität. Es stellt sich die Frage, ob Kant noch als „Markstein“ der Korrespondenztheorie angesehen werden kann, wenn die Basis seiner Erkenntnisse eher in den unbewussten Prozessen der Vorstellungskraft und der Einheit des Ichs liegt als in den Dingen selbst. Obwohl Kant annimmt, dass unseren Sinneseindrücken die Einwirkung des „Ding an sich“ zugrunde liegt, könnte seine Erkenntnistheorie auch ohne diese Annahme auskommen. Ohne die Annahme einer Wirklichkeit als „Ding an sich“ wäre all unsere Erkenntnis allerdings nur das Produkt unseres Verstandes und Erkenntnisvermögens. Die Übereinstimmung von Gegenstand und Vorstellung wird zu einer „Übersetzung“ der Gegenstände ALS Vorstellungen. Es wäre falsch zu sagen, dass Gegenstand und Vorstellung einander „entsprechen“ können, da sie unterschiedlicher Natur sind. Vielmehr ordnen wir dem „Ding an sich“ die Gegenstände unserer Vorstellungswelt zu. Diese Übersetzung geschieht durch das In-Verhältnis-Setzen beider gegenüber der Zeit, die die Form aller unserer Anschauungen ist. Niklas Luhmann konstatiert, dass Kant das Problem der Korrespondenz von Gegenstand und Vorstellung von einer Sachdimension in die Zeitdimension verschiebt. Damit versucht Kant, das Problem des Verhältnisses von Außenwelt und Erkenntnis im Subjekt selbst zu lösen – im Verhältnis des inneren Sinnes zu den Vorstellungen des Verstandes. Dies zeigt, dass die Annahme des „Ding an sich“ notwendig ist, damit Kant von einer Erkenntnistheorie sprechen kann. Diese Annahme bleibt jedoch paradox, da Kants kritische Erkenntnistheorie nahelegt, dass die Existenz einer von unserem Bewusstsein unabhängigen Wirklichkeit niemals bewiesen werden kann. Kant macht geltend, dass es die „transzendentale Wahrheit“ unserer reinen Verstandesbegriffe ist, die die Voraussetzung bietet, empirische Urteile überhaupt für wahr halten zu können. Wir benötigen die Gewissheit, dass die Muster und Zusammenhänge, die unser Verstand in der Welt erkennt, tatsächlich gegeben sind. Zugleich brauchen wir die Gewissheit, dass es die zu erkennenden Sachverhalte selbst sind, die unserem Verstand vorgeben, wie er sie richtig verbinden soll. Daraus, dass unser Verstand in Regelhaftigkeiten denkt, kann nicht geschlossen werden, dass die Regelhaftigkeit der Natur ein Faktum ist. Unser Denken erlaubt es uns nicht, davon auszugehen, dass die Strukturen, die wir in der Welt erkennen, real nicht existieren. Zumindest das Prinzip der Kausalität beansprucht auch faktische Geltung. Dies ist der neuralgische Punkt in Kants Philosophie, da er die Verbindung zwischen den Strukturen unseres Verstandes und der Wirklichkeit nicht klar nachweisen kann. Kant postuliert die Existenz einer „reinen Vernunft“ in uns, die unabhängig von empirischer Erfahrung Erkenntnisse ermöglicht. Somit haben alle Erfahrungsurteile ihre Grundlage in synthetischen Sätzen a priori. Unsere Erkenntnis zielt darauf ab, den Geltungskriterien der eigenen Vernunft zu entsprechen.