Zum Verhältnis zwischen islamischer Rechtshermeneutik und arabischer Rhetorik. Am Beispiel der ‚Dreiteilung der Bezeichnungswege‘
摘要
Das Ziel dieses Beitrags ist es, die interdisziplinäre Verkettung zwischen der islamischen Rechtshermeneutik und der arabischen Rhetorik anhand eines Beispiels, der Verwendung einer logisch-systematischen Unterscheidung verschiedener Referenzarten, genauer darzustellen. Es handelt sich um die ‚Dreiteilung der Bezeichnungswege‘ in Kongruenz (muṭābaqa), Inklusion (taḍammun) und Implikation (iltizām). Dieses Beispiel ist von besonderem Interesse, weil es einerseits die Verwobenheit der Rechts- mit der Literaturwissenschaft deutlich aufzeigt, gleichzeitig aber auch gut die unterschiedlichen Interessen dieser Wissenschaften deutlich macht. Diese „Dreiteilung“ stammt ursprünglich aus dem Feld der Logik. Faḫraddīn ar-Rāzī (gest. 1210) überführt nun diese aus der Logik stammende Dreiteilung sowohl in die Rhetorik als auch in die Rechtshermeneutik und verwendet sie dort als Ordnungsprinzip. In Folge dessen wurde diese Referenztheorie sowohl in der Rhetorik als auch in der Rechtshermeneutik zum festen Bestandteil dieser Disziplinen, wo sie fortlaufend diskutiert und weiterentwickelt wurde. Gleichzeitig wurden diese Konzepte auch in der Logik, wo sie ursprünglich herkommen, weiterdiskutiert. Wir haben also das Phänomen, dass die gleiche Theorie in mindestens drei Disziplinen aus unterschiedlichen Perspektiven Verwendung findet. Dieses Beispiel steht stellvertretend für eine allgemeine Entwicklung in der islamischen Ideengeschichte ab dem 13. Jahrhundert, die vor allem nach den Arbeiten von Faḫraddīn ar-Rāzī hervorgetreten ist, in der eine Synthese zwischen verschiedenen Disziplinen entstanden ist.