§ 5. Privatrechtssubjekte im Verwaltungsrecht
摘要
Seine alltägliche praktische Relevanz bezieht das Verwaltungsrecht vor allem daraus, dass es Regelungen unmittelbar zugunsten und zulasten von Privatrechtssubjekten enthält, die im Verwaltungsrechtsfall fast stets als Mandanten, als Antragsteller, als Betroffene, als Vertragspartner und/oder als Kläger auftreten. Die Privatrechtssubjekte betrachten wir in diesem Kapitel kurz im Zusammenhang als solche, ihre Stellung bildet aber auch im Rest dieses Buches durchgehend den Hintergrund.