§ 4. Systematischer Überblick
摘要
Wir wollen zunächst die Akteure des Verwaltungsrechts betrachten und die Frage beantworten, mit wem wir es auf diesem Rechtsgebiet überhaupt zu tun haben. Statt von „Akteuren“, was auf das tatsächliche Handeln verweist, sprechen wir im juristischen Zusammenhang allerdings von „Rechtsträgern“, weil für die Rechtsdogmatik entscheidend ist, dass wir es mit rechtlichen Zurechnungspunkten zu tun haben.