§ 30. Verwaltungsgerichtliche Verfahren
摘要
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren, das traditionell auch „Verwaltungsstreitverfahren“ oder „Verwaltungsprozess“ genannt wird, ist kein Verwaltungsverfahren, sondern ein gerichtliches Verfahren. Es richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und hilfsweise nach denen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, die über diverse Verweisungsnormen, anwendbar gemacht werden (vor allem die Generalklausel in § 173 S. 1 VwGO – siehe daneben etwa §§ 54, 55, 56, 57, 98, 105, 123 VwGO). Nicht einmal subsidiär gelten dagegen die Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze, weil die Verwaltungsgerichte nicht als öffentliche Verwaltung, sondern als rechtsprechende Gewalt gelten und nach Art. 92 GG sowie §§ 1 und 39 VwGO von der Verwaltung streng getrennt sind.