§ 29. Behördliche Verfahren
摘要
Die Verwaltungsgesetzgebung stellt traditionell die Rechtsakte in den Vordergrund. Mehr oder weniger deutlich statuiert sie Rechtsgrundlagen für den Erlass von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen usw. Das Verfahren der Behörden, das diesen Rechtsakten vorausgeht, erscheint verwaltungsrechtshistorisch eher als ein Nachgedanke. Zu drängend waren die Fragen nach den Befugnissen der Behörden (darf die Versammlung verboten, der Abriss verfügt, die Steuer festgesetzt werden?), als dass für die scheinbare Nebensache des vorangehenden Verfahrens noch Kapazität übrig geblieben wäre. Hier blieb es insofern bei punktuellen Regelungen nach Bedarf, bis die Verwaltungsverfahrensgesetze ab 1976 zumindest einen großen Teilbereich der behördlichen Verfahren kodifizierten (oben § 2 Rn. 45). Gleichwohl ist die eigentliche Verfahrensperspektive, wie wir sie in diesem Teil des Buches einnehmen, in Bezug auf das behördliche Verfahren wenig verbreitet.