§ 12. Pflichten
摘要
Aus verwaltungsrechtlichen Normen resultieren – ebenso wie aus verfassungs- oder privatrechtlichen – nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Mit der Zuschreibung einer Pflicht markiert die Rechtsordnung ein (künftiges, zunächst noch ausstehendes, faktisch auch nicht unbedingt eintretendes) Verhalten des Rechtsträgers als rechtlich verlangt. Auch für das Verwaltungsrecht interessiert neben Erwerb und Verlust der Pflicht insbesondere die Frage, wie diese durchgesetzt werden kann.