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§ 11. Erlaubnisse

  • Philipp Reimer

摘要

Als Erlaubnis bezeichnen wir die Rechtsposition, die ein bestimmtes Verhalten des Rechtsträgers – Tun oder Unterlassen – als von der Rechtsordnung zugelassen markiert („Recht, etwas zu tun“). Wer über eine Erlaubnis verfügt, darf etwas. Im Verwaltungsrecht geht es dabei hauptsächlich um Genehmigungen für Private und um Befugnisse für Hoheitsträger.