§ 9. Systematischer Überblick
摘要
Die in Teil II behandelten Rechtsträger des Verwaltungsrechts – hauptsächlich die Privatrechtssubjekte, Verwaltungsträger und die Behörden – stehen in zahlreichen und verschiedenartigen Rechtspositionen: sie haben Pflichten, Ansprüche, Kompetenzen und anderes mehr. Die Zuordnung von Rechtspositionen zu Rechtsträgern kann man als den zentralen Inhalt einer Rechtsordnung begreifen. Dass diese Zuordnung weitestgehend das Ergebnis von Rechtsakten ist, stellt wiederum die Verbindung zum anschließenden Teil IV her.