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§ 8. Verwaltungsgerichte – nichtrechtsfähige Hoheitsträger mit Rechtsprechungsaufgaben

  • Philipp Reimer

摘要

Besondere Hoheitsträger – und zwar: besondere Organe von Verwaltungsträgern – sind auch die Verwaltungsgerichte. Sie sollen deshalb im Rahmen dieses Teils ebenfalls noch kurz vorgestellt werden, auch wenn sie natürlich gerade keine Verwaltungs-, sondern Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen. Angesichts der üblichen prozessualen Einkleidung verwaltungsrechtlicher Aufgabenstellungen werden Sie die Perspektive eines solchen Gerichts regelmäßig einzunehmen haben; die Rechtsstellung des Gerichts selbst muss dafür vorab verstanden sein.