§ 8. Verwaltungsgerichte – nichtrechtsfähige Hoheitsträger mit Rechtsprechungsaufgaben
摘要
Besondere Hoheitsträger – und zwar: besondere Organe von Verwaltungsträgern – sind auch die Verwaltungsgerichte. Sie sollen deshalb im Rahmen dieses Teils ebenfalls noch kurz vorgestellt werden, auch wenn sie natürlich gerade keine Verwaltungs-, sondern Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen. Angesichts der üblichen prozessualen Einkleidung verwaltungsrechtlicher Aufgabenstellungen werden Sie die Perspektive eines solchen Gerichts regelmäßig einzunehmen haben; die Rechtsstellung des Gerichts selbst muss dafür vorab verstanden sein.