Entsorgung von Abfällen und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen bei Bau und Instandhaltung
摘要
In jedem Bauvorhaben der DB InfraGO AG fallen Abfälle an, die ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden müssen. Dies wird durch umfangreiche, über viele Jahre weiterentwickelte, abfallrechtliche Vorgaben reguliert, kontrolliert und dokumentiert. In zunehmendem Maß werden Abfälle als Sekundärrohstoffe angesehen, die Primärrohstoffe ersetzen können. Diese Möglichkeit besteht insbesondere bei mineralischen Bauabfällen, den mit jährlich 240 Mio. t größten Abfallstrom in Deutschland. Allein bei der DB AG fallen jährlich 10 Mio. t Boden, Bauschutt, Gleisschotter und Betongleisschwellen an. Mit der am 01.08.2023 in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wird der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) in technischen Bauwerken rechtsverbindlich und bundeseinheitlich geregelt, womit ein wichtiger Beitrag zum ressourcenschonenden Einsatz von mineralischen Materialen geleistet wird.