Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
摘要
Um grenzüberschreitend tätigen Unternehmen von der Belastung zu befreien, sich mit lokal zuständigen Aufsichtsbehörden in der EU auseinandersetzen zu müssen, enthält die DSGVO einen One-Stop-Shop-Mechanismus, gemäß dem eine federführende Aufsichtsbehörde aus dem Kreis der zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmt wird, die dem Unternehmen als ausschließliche Anlaufstelle dienen soll. Um Interessenkonflikte zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden zu vermeiden und das Risiko einer inkohärenten Anwendung der DSGVO innerhalb der EU zu minimieren, werden Mechanismen zur Zusammenarbeit und Kohärenz eingeführt. Dieses Kapitel beschreibt, nach welchen Kriterien die zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt wird, wie der One-Stop-Shop die Zusammenarbeit zwischen und mit den Behörden sowie das Kohärenzverfahren funktionieren.