Anwendungsbereich der DSGVO
摘要
Die DSGVO hat, sowohl sachlich als auch räumlich, einen sehr weiten Anwendungsbereich. Daher ist sie auch auf zahlreiche Unternehmen ohne Niederlassung in der EU anwendbar. Unternehmen, die Büros in der EU unterhalten oder Angestellte in der EU beschäftigen zuvorderst sollten prüfen, ob diese Geschäftsaktivitäten als Niederlassung im Sinne der Verordnung zu qualifizieren sind, dies könnte zur Anwendbarkeit der DSGVO führen. Aber der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO geht auch über die EU-Außengrenzen und erfasst auch Unternehmen, die – sogar unabhängig von ihrem Niederlassungsort – lediglich mit ihren Angeboten oder Tätigkeiten im europäischen Binnenmarkt aktiv sind. Dieses Kapitel erläutert, welche Unternehmen den Vorgaben der DSGVO unterliegen, weil aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit der persönliche, sachliche und räumliche Anwendungsbereich der Verordnung eröffnet ist.