Audits als Mittel zur Selbstkontrolle
摘要
Der europäische Gesetzgeber setzt zur Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus innerhalb der EU auf eine starke Eigenverantwortung der datenverarbeitenden Unternehmen. Gesetzlich trifft die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen eine Rechenschaftspflicht (siehe Abschn. 3.1 ). Das bedeutet, dass Verantwortliche nicht nur die Einhaltung der DSGVO sicherstellen, sondern ihre Rechtskonformität nachweisen müssen. Sowohl anlassbezogene als auch anlasslose Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde sind denkbar (siehe Abschn. 7.1.3 ). Gelingt Unternehmen der Konformitätsnachweis nicht, so drohen hohe Bußgelder (siehe Abschn. 7.3.3 ). Rekordverdächtige Bußgeldsummen zeigen die große Relevanz der Einhaltung der DSGVO für Unternehmen. Mit einer einmaligen Anpassung der (internen) Prozesse an die gesetzlichen Vorgaben ist es allerdings nicht getan. Vielmehr müssen Unternehmen den geschaffenen Datenschutzstandard ständig aufrechterhalten und anpassen. Das gilt umso mehr, als es sich bei der DSGVO um ein „dynamisches“ Regelwerk handelt. Ihre Regelungen werden regelmäßig durch Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden oder Entscheidungen der Gerichte präzisiert. Demnach verändert sich die Auslegung sowie die Priorisierung einzelner Verpflichtungen aus der DSGVO ständig.