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Perioperatives Management: Patientenaufklärung

  • Ralf Decking,
  • Norbert Hermann Müller

摘要

Die Aufklärung des Patienten muss immer durch einen Arzt erfolgen. Jeder ärztliche Heileingriff erfüllt nach der aktuellen Rechtsprechung den Tatbestand der Körperverletzung. Eine Einwilligung zu einem operativen Eingriff ist juristisch nur wirksam, wenn der Patient zuvor die Argumente für und wider abwägen kann. Daher muss die Aufklärung nicht nur so umfassend sein, dass der Patient den Eingriff, die Alternativen und die Konsequenzen selbst erfassen kann, sondern auch zeitlich so gelegt sein, dass dem zu Behandelnden bis zum Beginn der Maßnahme noch eine ausreichende Überlegungsfrist bleibt. Nicht nur der Eingriff selbst, sondern auch die postoperativen Verhaltensmaßregeln und empfohlenen Kontrolluntersuchungen müssen aufgeklärt und dokumentiert werden. Bei der Aufklärung sind die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes, der Autonomie und der Entscheidungsfreiheit des Patienten zu berücksichtigen und haben Vorrang vor der medizinischen Auffassung des Arztes.