Mögliche Gründe für die Einschränkung von Redehandlungen
摘要
Grundsätzlich kann eine Einschränkung von Redehandlungen durch den Schaden, der bei Verzicht auf eine solche Einschränkung zu erwarten wäre, gerechtfertigt werden. Gegenstand dieses Kapitels ist daher eine Unterscheidung verschiedener Formen eines solchen Schadens. Dieser kann in der Komplizenschaft mit einer moralisch inakzeptablen Einstellung oder einer Einstellung der Diskursverweigerung bestehen, ebenso in der Eigenschaft einer Äußerung, diskriminierend zu sein oder Diskriminierungen mit zu verursachen oder Kränkungsgefühle hervorzurufen. Kränkungsgefühle sind u.a. nach Maßgabe ihrer Nachvollziehbarkeit als Schadensfaktoren zu berücksichtigen.