Auswirkungen internationaler Sanktionen auf Vertragsbeziehungen
摘要
Internationale Sanktionen bzw. Verbote bestimmter Transaktionen werden zu einem immer wichtigeren politischen Druckmittel; sie wirken sich auch auf zivilrechtliche Vertragsbeziehungen aus. Aufgrund des Territorialitätsprinzips sind nur Schweizer Sanktionsmassnahmen auf Vertragsbeziehungen in der Schweiz direkt anwendbar. Für ausländische Sanktionsmassnahmen gilt dies nur in Bezug auf allfällige Leistungen im Territorium des jeweiligen Erlassstaates. Ausländische Sanktionsmassnahmen sehen bisweilen aber eine extraterritoriale Wirkung vor, sodass Vertragsbeziehungen international agierender Schweizer Unternehmen durchaus in den Anwendungsbereich einer ausländischen Sanktionsmassnahme fallen können. Entsprechend können auch ausländische Sanktionen (unmittelbar oder mittelbar) in bestehende Vertragsverhältnisse eingreifen und einen ungestörten Leistungsaustausch verunmöglichen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aufgrund der Vertragsfreiheit primär aus den jeweiligen vertraglichen Regelungen. Immer mehr Verträge enthalten sog. Force Majeure- oder Hardship-Klauseln. Fehlen entsprechende vertragliche Regelungen, so sind die Rechtsfolgen nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu eruieren, wobei zwischen dem jeweiligen Vertrag als Ganzem und den daraus resultierenden einzelnen Leistungspflichten zu unterscheiden ist. Im Zusammenhang mit Leistungsstörungen aufgrund der (faktischen) Auswirkungen ausländischer Sanktionsmassnahmen – bzw. unvermeidbarer höherer Gewalt – besteht bisweilen Rechtsunsicherheit.