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Zur besonderen Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen

  • Hanns Ullrich

摘要

Bei der Anwendung von Art. 102 AEUV, dem Verbot missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, geht der Gerichtshof der EU in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung innehaben, unabhängig von den Ursachen einer solchen Stellung eine besondere Verantwortung dafür tragen, dass sie durch ihr Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Binnenmarkt nicht beeinträchtigen. Der Beitrag geht den Gründen und Folgen dieser besonderen Verantwortung nach.