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Wettbewerbsorientierung im Immaterialgüterrecht

  • Andreas Heinemann

摘要

Erfindungen, Schöpfungen der Literatur und Kunst sowie Kennzeichen können nicht nur zu schwach, sondern auch zu stark geschützt werden. Ist das Immaterialgüterrecht unterentwickelt, sind möglicherweise die Innovationsanreize eingeschränkt oder wird der Marktauftritt gestört. Geht der Schutz zu weit, werden andere in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Es gilt also, die richtige Mitte zu finden, damit das Wettbewerbssystem seine grundlegenden Funktionen erfüllen kann. Immaterialgüterrecht und Wettbewerb gehören nicht zwei unterschiedlichen Sphären an, sondern sind aufeinander zu beziehen. Für die Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts bedeutet dies, dass sowohl bei der Bestimmung des Schutzgegenstands als auch bei der Definition der weiteren Schutzvoraussetzungen und der Schutzschranken das Gesamtsystem im Blick gehalten werden muss. Eine isolierte Betrachtung der Wirkungen auf den Rechtsinhaber verbietet sich also. Auch ist es nicht statthaft, Übertreibungen des Immaterialgüterschutzes damit zu rechtfertigen, dass Schutzexzesse durch immaterialgüterrechtsexterne Instrumente wie zum Beispiel das Kartellrecht korrigiert werden können. Der Beitrag kommt nach Auswertung zahlreicher Beispiele aus Gesetzgebung und Fallrecht zum Ergebnis, dass der Grundsatz der Wettbewerbsorientierung des Immaterialgüterrechts heute ganz überwiegend anerkannt ist, auch wenn nicht immer die richtigen Schlüsse hieraus gezogen werden.