Vom Monismus und Dualismus zum Trialismus im Urheberrecht
摘要
Die Urheberrechtstheorien des Monismus und Dualismus stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Der Verfasser schlägt vor, diese Theorien zu aktualisieren und zu einem Trialismus zu erweitern, wonach das Urheberrecht aus (1) Immaterialgüterrechten am Werk, (2) Persönlichkeitsrechten und (3) Sachenrechten an den körperlichen Werkexemplaren besteht. Dies entspricht den heutigen Urheberrechtsgesetzen, die Regeln über alle diese drei Kategorien enthalten. So stellen etwa das Zutritts-, Ausstellungs- oder das Folgerecht Rechte der dritten Kategorie an körperlichen Werkexemplaren dar. Eine solche Theorie könnte auch den Blick schärfen, um klarer zwischen Online- und Offlinewelt und in diesem Kontext zwischen unkörperlichem Werk und physischen Werkexemplaren unterscheiden zu können.