Die patentrechtliche Erschöpfung bei eingebauten, aber deaktivierten Produktbestandteilen
摘要
Der Beitrag untersucht die patentrechtliche Schutzmöglichkeit von vorverbauten, aber deaktivierten Produktfeatures vor dem Hintergrund der Erschöpfungslehre. Ist der patentrechtlich geschützte Erfindungsgegenstand bereits (ganz oder teilweise) im Veräußerungsprodukt enthalten, stellt sich die Frage, ob die Ausschließlichkeitsrechte des Patentinhabers an jenem Erfindungsgegenstand – und damit auch an seinem Gebrauch bzw. seiner Infunktionssetzung – nicht bereits durch das Inverkehrbringen des Gesamtprodukts erschöpft sind. Der Beitrag untersucht dies für Erzeugnispatente an (i) teilverbauten und (ii) gänzlich verbauten, jedoch technisch deaktivierten Features. Abschießend geht er auf Besonderheiten der Erschöpfung bei Verfahrenspatenten ein. Das Thema ist von besonderer praktischer Bedeutung, weil neue Geschäftsmodelle auf sogenannte Features on Demand setzen. Ihr Vermarktungserfolg hängt wesentlich von der technischen und rechtlichen Sicherung ab.