Gedanken zum Gestaltungsspielraum im Urheberrecht
摘要
Ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk setzt voraus, dass der Urheber einen Gestaltungsspielraum hat, in dem sich seine schöpferische Leistung entfalten kann und die Gestaltung nicht durch irgendwelche Zwänge vorgegeben ist. Für den Gestaltungsspielraum spielt die Aufgabenstellung eine maßgebliche Rolle. Bei einer fremdbestimmten Aufgabenstellung für die Gestaltung von Werken der angewandten Kunst kann die Aufgabe so eng beschrieben sein, dass der für die Ausführung bestehende Gestaltungsspielraum erheblich eingeschränkt oder auf null reduziert ist. Stellt sich dagegen der Gestaltende die Aufgabe selbst, indem er sich vornimmt, ein bestimmtes Werk zu schaffen, so ist bei der Bestimmung des Gestaltungsspielraums zu berücksichtigen, dass der Gestaltende die Möglichkeit hat, seine Aufgabenstellung abzuändern und damit den Gestaltungsspielraum zu erweitern, gegebenenfalls auch zu begründen.