Rechtspsychologie im Alleingang
摘要
Die folgenden Zeilen wollen aufzeigen, warum die Beschäftigung mit Themen der Rechtspsychologie während meines langen Lebens für die Rechtswissenschaft nur eine untergeordnete Rolle spielen konnte. Gegenstand der Rechtspsychologie sind die psychischen Faktoren der Entstehung und Gestaltung des Rechts, kurz: die psychische Dimension des Rechts und nicht die Psychologie im Dienste der Rechtspflege (forensische Psychologie, Kriminalpsychologie). Als Grundlagenforschung im Recht hat Rechtspsychologie auf Dauer nur Erfolg, wenn sie organisatorisch als Hauptfach in den akademischen Betrieb eingegliedert und damit finanziell gesichert ist. Das zeigt die Begründung und das Ende des Europäischen Instituts für Rechtspsychologie zweier emeriti in Zürich.