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Die Bedeutung des Urheberrechts für offene Schaffensprozesse

  • Ricarda Lotte

摘要

Mit Crowdsourcing und Massive Open Online Courses (MOOCs) haben sich innerhalb und außerhalb des Bildungsbereichs offene Schaffensprozesse entwickelt. Diese verlassen die dem Urheberrecht zugrunde liegende Konzeption einer klaren Zuordnung der geistigen Tätigkeit bei der Entstehung von Schutzgegenständen zugunsten einer offenen Partizipationskultur. Charakteristisch für offene Schaffensprozesse ist, dass ihre Teilnehmer die von ihnen erstellten Inhalte wechselseitig verändern. Zulässig ist dies aber nur dann, wenn eine urheberrechtliche Schrankenregelung eingreift oder die Teilnehmer sich hierfür untereinander die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen. Die Nutzungsrechte den anderen Teilnehmern einräumen kann ein Urheber allerdings nur dann, wenn er über diese auch verfügen kann. Die Nutzungsrechtseinräumung kann daher insbesondere dann unwirksam sein, wenn die Schaffung der Inhalte im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erfolgte oder der Urheber minderjährig ist. Es besteht daher eine Unsicherheit, ob die Akteure offener Schaffensprozesse die Inhalte anderer Teilnehmer verwenden dürfen. Ausgehend von der urheberrechtlichen Einordnung offener Schaffensprozesse analysiert der vorliegende Beitrag die Ursache dafür, dass offene Schaffensprozesse solchen Herausforderungen begegnen, und unterbreitet einen konkreten Regelungsvorschlag, wie sich diese bewältigen lassen. Neben dem nationalen Recht berücksichtigt er hierbei auch die Vorgaben des Unionsrechts und untersucht, welche Schlussfolgerungen sich hieraus für die Gestaltung des urheberrechtlichen Regelungsrahmens über offene Schaffensprozesse hinaus ergeben.