„Der Idiot“: Kleine und große Überforderungen des Aufführungsrechts
摘要
Der BGH hat 2022 den Fall „Der Idiot“ entschieden. Es geht um die Frage, ob eine Bühnenmusik, die für eine Theaterinszenierung erschienen ist, von der GEMA abgerechnet wird („Kleines Recht“) oder vom Komponisten selbst („Großes Recht“). Dies entscheidet sich danach, ob die Bühnenmusik „integrierender Bestandteil“ des Spielgeschehens ist. Der Beitrag zeichnet die Rechtsprechung nach und nimmt den Einzelfall, um Überforderungen des Urheberrechts und insbesondere des hier betroffenen Aufführungsrechts (§ 19 Abs. 2 UrhG) aufzuzeigen. Das postdramatische Theater lässt sich nicht mehr mit urheberrechtlichen Kategorien aus den 1960er-Jahren erfassen. Die Postmoderne, die sich auch in anderen künstlerischen Ausdrucksformen niederschlägt, verlangt nach zeitgemäßen Begriffen und Anknüpfungspunkten, um die Entlohnung der Kreativen angemessen zu gewährleisten. Wo es Vertragslösungen auf Augenhöhe gibt, sind diese am besten dafür geeignet.