Praxiskauf und Praxisabgabe
摘要
Die eigene ärztliche Praxis ist die Grundlage der freiberuflichen Tätigkeit. Was banal klingt, beschreibt bei näherer Betrachtung jedoch die Problematik, vor die sich derjenige gestellt sieht, der sich als Arzt in eigener, freier Praxis niederlassen möchte. Angesichts der für die überwiegende Anzahl der Fachgebiete bestehenden Zulassungsbeschränkungen aufgrund der Feststellung einer Überversorgung gemäß § 103 Abs. 1 SGB V wird die Niederlassung häufig nur möglich sein, wenn eine bestehende Arztpraxis übernommen wird. Insofern führt der Weg in die Niederlassung für die meisten Ärzte nur über den Kauf einer Praxis und im Hinblick auf die vertragsärztliche Zulassung über den Weg des sog. Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 3a, Abs. 4 SGB V. Neben verschiedenen individuellen Möglichkeiten der Zulassungsübertragung – bspw. den Verzicht zugunsten der Anstellung bei einem Vertragsarzt oder einem MVZ nach § 103 Abs. 4a, b SGB V – stellt das Nachbesetzungsverfahren den Regelfall dar und wird in diesem Kapitel daher vertieft dargestellt.