Der Privatpatient
摘要
Die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient ist vielschichtig. Lange Zeit war diese Beziehung in zivilrechtlicher Hinsicht gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt und wurde durch richterliche Entscheidungen geprägt. Seit 2013 wurde das so entwickelte Recht durch den Gesetzgeber in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Es gelten im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten deutliche Besonderheiten, die einerseits den Unwägbarkeiten des Behandlungserfolges, andererseits dem Wissensgefälle zwischen Arzt und Patienten geschuldet sind. So schuldet der Arzt keinen Behandlungserfolg, sondern nur eine fachgerechte Behandlung. Gleichzeitig treffen den Arzt allerdings umfassende Informations- und Aufklärungspflichten, deren Verletzung erhebliche Haftungsfolgen haben kann. Das Verhältnis zwischen Arzt und Privatpatient ist bei einer systematischen Betrachtung der Grundfall, die dort geltenden Regelungen sind auf andere Versicherungs- und Versorgungsformen unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten allerdings weitestgehend übertragbar, weshalb die Ausführungen grundsätzliche Bedeutung haben.