Kapitel 7 Personenbezogene Freiheiten
摘要
Art. 6 EGRC gewährt jedem Menschen – und damit jeder natürlichen, nicht aber juristischen, Person – unabhängig von der Staatsangehörigkeit das Recht auf Freiheit und Sicherheit, ohne diese als umfassendes Grundrecht zu gewährleisten. Das Asylrecht steht im Fokus wegen des neuen EU-Migrations- und Asylpakts, der in wichtigen Eckpunkten bereits dargestellt wird. Breiten Raum nehmen der Datenschutz wie auch das Privat- und Familienleben, das Eheschließungs- und Familiengründungsrecht sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit mit den jeweiligen aktuellen Entwicklungen ein.