Kapitel 5 Durchsetzung der Grundrechte
摘要
Um die europäischen Grundrechte durchzusetzen, bestehen keine spezifischen Mechanismen. Dies steht im Gegensatz zur Geltendmachung der Grundrechte nach dem Grundgesetz mittels der darauf spezifisch ausgerichteten Individualverfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG. Auch für die Durchsetzung der Rechte nach der EMRK ist ein eigenes Klageverfahren vorgesehen. Gleichwohl ist eine Durchsetzung der EU-Grundrechte wirksam gesichert. Dies wird im Einzelnen aufgezeigt – unter Einbeziehung des BVerfG.