Kapitel 1 Entwicklung und Bezüge der europäischen Grundrechte
摘要
In den drei Gründungsverträgen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl war der Grundrechtsschutz nicht geregelt. Zwar gewährleistete der EWGV seit jeher elementare Grundfreiheiten. Diese weisen auch Gemeinsamkeiten mit den Grundrechten auf, unterscheiden sich aber doch erheblich von den klassischen Grundrechtsgewährleistungen, wie sie nunmehr in der EGRC enthalten sind. Diese entstammen vielfach der EMRK und werden von dieser immer noch erheblich geprägt. Das Verhältnis zu den nationalen Grundrechten wird ebenfalls näher untersucht.